Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das aktuelle Erbschaftsteuerrecht
Der Bundesfinanzhof äußert verfassungsrechtliche Bedenken gegen das aktuelle Erbschaftsteuerrecht. Mit Beschluss vom 5.10.2011 (Aktenzeichen II R 9/11) hat das Gericht die Finanzverwaltung zum Verfahrensbeitritt aufgefordert. Konkret geht es um zwei Fragen:
– Verfassungsrechtlich bedenklich könnte sein,
dass im Jahr 2009 derselbe Steuersatz bei der
Steuerklasse II und der Steuerklasse III zur Anwendung kam. Ab dem Jahr 2010 existieren jedoch wieder unterschiedliche Steuersätze. In die Steuerklasse II werden nahe Verwandte eingereiht, in die Steuerklasse III dagegen entfernt Verwandte oder auch nicht verwandte Personen.
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