Suchformular
 
23.12.08 11:41 Alter: 4 yrs

Kirchensteuer bei privaten Kapitalerträgen ab 2009

 

Besondere Regeln gelten für die Kirchensteuer bei der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Insoweit stehen dem Kapitalanleger zwei Verfahren zur Auswahl:

 

1.    Im ersten Verfahren behält die die Kapitalerträge auszahlende Stelle, also das Kreditinstitut oder der Finanzdienstleister, bei Auszahlung der Kapitalerträge Kirchensteuer ein und führt diese über die Finanzämter an die Kirchen ab. Voraussetzung ist, dass der Anleger diese Vorgehensweise bei seinem Kreditinstitut o.Ä. schriftlich beantragt.

 

2.    Wird vom Kapitalanleger kein Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer gestellt, so wird die auf die Kapitalerträge einzubehaltende Kirchensteuer später im Rahmen einer speziellen Veranlagung vom Finanzamt erhoben. Dieses Verfahren erfolgt mit der Einkommensteuerveranlagung. Zu diesem Zweck benötigt der Anleger von seinem Kreditinstitut Bescheinigungen über die einbehaltene Kapitalertragsteuer.


 

NEWS

Mandanten-Newsletter

Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und bilanzielle Themen! mehrmehr

 

LOGIN

Sie sind bereits Mandant von WISTA? Dann können Sie die Vorteile des gechützen Login-Bereichs nutzen!

Login-Formular
 

NEWSLETTER

Fordern Sie hier unseren kostenlosen Newsletter an.

Newsletter abonnieren
 
 

WIE KÖNNEN WIR IHNEN HELFEN?