Ergebnisse der WISTA-Umfrage "Kommunale Doppik" zum Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen in Baden-Württemberg
Mannheim/Konstanz, 26. Juni 2009: „Umstellung auf Kommunale Doppik“ war das Thema der Umfrage, die die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft WISTA AG (Mannheim) im April 2009 unter 2.206 Bürgermeister/innen und Kämmerer/Kämmerinnen in allen 1.109 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg durchgeführt hat. Hintergrund war die vom Gesetzgeber verabschiedete Umstellung der baden-württembergischen Kommunen auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) bis zum Jahr 2016, mit dem die doppelte Buchführung (Doppik) an Stelle der bisherigen Kameralistik eingeführt werden muss. Insgesamt 311 Teilnehmer aus 280 Kommunen haben die Umfrage beantwortet – das entspricht einer Antwortquote von 14,1 % der Personen bzw. 25,2 % der Kommunen, die zur Teilnahme an der Umfrage eingeladen worden waren. Die Ergebnisse zeichnen damit ein verlässliches Meinungs- und Stimmungsbild der baden-württembergischen Entscheider zum NKHR und zur Kommunalen Doppik.
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Pressekontakt:
burchardt + co. Agentur für Kommunikation GmbH & Co. KG
Carolin Fülle
Fritz-Reichle-Ring 6a
78315 Radolfzell am Bodensee
Tel.: 07732/939-1275
E-Mail: carolin.fuelle@bc-kg.com
Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts (NKHR)
Am 22.04.2009 wurde das Gesetz zur Reform des Gemeinde-haushaltsrechts vom Landtag Baden-Württemberg beschlossen. Für Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts geht nunmehr die Ära des kameralen Haushalts - und Rechnungswesens - zu Ende. Das Gesetz sieht ein rückwirkendes Inkrafttreten der für das NKHR einschlägigen Vorschriften zum 01.01.2009 vor. Den Kommunen wird für die Umstellung ein maximaler Zeitraum von 7 Jahren eingeräumt, so dass bis spätestens 2016 in allen Kommunen Baden-Württembergs das NKHR Anwendung findet.
Ziel der Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist die Schaffung landesrechtlicher Regelungen für ein leistungsfähiges und zukunftssicheres kommunales Haushalts- und Rechnungswesen. Im Kern geht es dabei nicht nur um die bloße Änderung der Methode des Rechnungswesens, sondern um das Ziel mit der Doppik bessere Entscheidungsgrundlagen und Informationen für die Steuerung der Kommunen zu erlangen.
WISTA begleitet Sie während des gesamten Umstellungsprozesses auf die Doppik. Dabei stehen die individuellen Bedürfnisse Ihrer Kommune oder Kammer im Mittelpunkt. Wir begleiten mit den Projektverantwortlichen vor Ort die Projektsteuerung des Umstellungsprozesses. Gemeinsam wird von Ihrer Kommune oder Kammer und unseren Beratern ein Projektplan erstellt.
Aufgrund unserer fundierten Praxiserfahrung und unseres interdisziplinär besetzten Beraterteams können wir Ihrer Kommune oder Kammer ein nach Ihren Bedürfnissen zugeschnittenes individuelles Angebot für jede Phase der Doppik-Umstellung unterbreiten.
Unsere Prüfungs- und Beratungsleistungen im Überblick:
- Überprüfung und Plausibilisierung der Umstellungsplanung
- Vermögenserfassung und Bewertung (Inventarisierung)
- Aufstellung der Eröffnungbilanz
- Ausbildung der Mitarbeiter für die Umsetzungs- und spätere Betriebsphase
- Anpassung der Organisationsstruktur, Strukturierung der Teilhaushalte
- Aufbau einer Kosten- und Leistungsrechnung (internes Kontrollsystem)
- Haushaltsplanung und Budgetierung von Teilhaushalten
- Prüfung der Eröffnungsbilanz bzw. der künftigen Jahresabschlüsse
- Strategische Beratung bei der Eröffnungsbilanz und späteren Haushaltsführung
Selbstverständlich wird jedes Modul an die individuellen Anforderungen Ihrer Kommune oder Kammer angepasst.
Nähere Informationen zu unseren Prüfungs- und Beratungsleistungen sowie sonstigen Hinweisen zum Downloaden:
- Grundlagen zur Umsetzung der Jahresrechnung von der Kameralistik zur Doppik
Die vollständige Datei erhalten Sie hier als PDF. - Rechtsgrundlagen einiger Bundesländer
- Baden-Württemberg: www.nkhr-bw.de
- Bayern: www.stmi.bayern.de/buerger/kommunen/finanzen
- Hessen: www.hmdi.hessen.de (Suchbegriff „Doppik“ eingeben)
- RLP: www.doppik-rlp.de
- Eine von vielen Softwarelösungen




