Aktuelle Rechtsänderungen:
Im Folgenden informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Steueränderungen:
Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) am 26. März 2009
Am 26. März 2009 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet, der Bundesrat stimmte am 3. April der größten Bilanzrechtsrechtsform der letzten 25 Jahre zu. Die neuen Regeln werden, von Ausnahmen abgesehen, erstmalig für alle Geschäftsjahre verbindlich, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen. Wahlweise können sie bereits für den Jahresabschluss 2009 angewendet werden, dann aber in vollem Umfang.
Wesentliche Änderungen:
- Einzelkaufleute, die weniger als 500.000 EUR Umsatz und 50.000,00 EUR Jahresüberschuss pro Geschäftsjahr erwirtschaften, werden von der Verpflichtung zur Buchführung, Inventur und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit. Stattdessen reicht in diesem Fällen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) allein für steuerliche Zwecke.
- Anhebung der Größenklassenschwellen des § 267 HGB um ca.
20 %.
- Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens –wie zum Beispiel Patente- können künftig in der HGB-Bilanz aktiviert werden (erstmals in 2010).
- Neubildungen von Aufwands- und bestimmten Instandhaltungs-rückstellungen sind nach BilMoG nicht mehr möglich. Bei der Bewertung von Rückstellungen sind zukünftig Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Es muss eine Abzinsung mit einem fristadäquaten Marktzins erfolgen. Gerade bei Pensionsrückstellungen wird sich das auswirken.
- Durch den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit können z. B. Sonderposten mit Rücklageanteil zukünftig nicht mehr gebildet werden.
- Die Bilanzierung latenter Steuern wurde grundsätzlich neu gefasst und ist für mittlere und große Kapitalgesellschaften einschlägig. Für aktive latente Steuern besteht ein Aktivierungswahlrecht.
- Umfangreiche Änderungen für Konzernabschlüsse, -anhänge und
-lageberichte.
- Da die Gesetzesreform in großem Maße Auswirkungen auf Rechnungs-legung, Prüfung, Offenlegung, Planung und Steuerung der Mandanten-unternehmen haben wird, ist eine frühzeitige Vorbereitung auf die Änderungen des BilMoG für alle Beteiligten zweckmäßig. Das BilMoG wird zu einem weiteren Auseinanderdriften von Handels- und Steuerbilanz führen, so dass zum Beispiel eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten des Buchens in zwei Bereichen bzw. Rechnungskreisen hilfreich ist.

